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Reisebedingungen
Die
nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt
des zwischen dem Kunden und der Firma America Ski & Sun
Holidays, Inhaber Michael Marx, - nachstehend AS&S abgekürzt
- zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für
Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV
(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach
Bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1.Geltungsbereich dieser
Reisebedingungen
1.1.Die vorliegenden
Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Tätigkeit
von AS&S als Pauschalreiseveranstalter und deren
Pauschalangebote.
1.2.Sie gelten nicht für die
Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen, insbesondere Flüge
und Unterkünfte, soweit bei solchen Vermittlungsvorgängen
seitens AS&S nicht nach den Grundsätzen des §
651a Abs. (2) BGB der Anschein erweckt wird, vertraglich vorgesehene
Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
2.Abschluss des Reisevertrages
2.1.Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde AS&S
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses
Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen von AS&S für die jeweilige Reise,
soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2.Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und
Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von AS&S nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,
die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über
die vertraglich zugesagten Leistungen von AS&S
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3.Orts- und Hotelprospekte, die nicht von AS&S
herausgegeben werden, sind für AS&S und deren
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der
Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von AS&S
gemacht wurden.
2.4.Die Buchung
kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei
elektronischen Buchungen bestätigt AS&S den Eingang
der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.5.Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für
seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
2.6.Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von
AS&S zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird AS&S dem
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.
Hierzu ist AS&S nicht verpflichtet, wenn die Buchung
durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
2.7.Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von AS&S
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von AS&S
vor, an das AS&S für die Dauer von zehn Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist AS&S
die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung erklärt.
3.Bezahlung
3.1.AS&S und deren Reisevermittler dürfen Zahlungen
auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder
annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde.
3.2.Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung fällig. Diese beträgt,
soweit im Einzelfall, insbesondere bei Unterbreitung eines
speziellen Vertragsangebots und dessen Annahme durch den Kunden im
Wege individueller Ausarbeitung und Vertragsverhandlungen mit dem
Kunden nichts anderes vereinbart wird, 30
% des Reisepreises. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reisebeginn
zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben
ist.
3.3.Soweit AS&S zur Erbringung der vertraglichen
Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben
ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein
Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung
der Reiseunterlagen.
3.4.Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist
AS&S berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 5. zu belasten.
4.Leistungsänderungen
4.1.Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von AS&S nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2.Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
4.3.AS&S ist verpflichtet, den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4.Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AS&S
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung von AS&S über
die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser
gegenüber geltend zu machen.
5.Preiserhöhung
AS&S behält sich
vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
5.1.Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann AS&S den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a)Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AS&S
vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b)Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann AS&S
vom Kunden verlangen.
5.2.Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber AS&S
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3.Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht
werden, in dem sich die Reise dadurch für AS&S
verteuert hat.
5.4.Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsabschluss für AS&S nicht vorhersehbar waren.
5.5.Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises hat AS&S den Kunden unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim
Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 %
ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn AS&S in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte
unverzüglich nach der Mitteilung von AS&S über
die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
6.Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Storno-kosten
6.1.Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber AS&S
unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu
erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
6.2.Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so verliert AS&S den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen kann AS&S, soweit der Rücktritt
nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum
Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3.AS&S hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Flugpauschalreisen
mit Linienflug
bis
95 Tage vor Reiseantritt 10%
vom
94. bis 45. Tag vor Reiseantritt 15%
vom
44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom
14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
ab
dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 90%
Sonstige
Pauschalangebote ohne Beförderung (z.B. Unterkunft &
Skipass)
bis
45 Tage vor Reiseantritt 10%
vom
44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom
14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
ab
dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90%
Mietwagen
und Campmobile
bis
30 Tage vor Reiseantritt 20%
vom
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35%
vom
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom
14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 75%
am
Abreisetag und bei Nichtanreise 90%
6.4.Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, AS&S
nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte
Pauschale.
6.5.AS&S behält sich vor, in Abweichung von den
vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern. In diesem Fall ist AS&S verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.Umbuchungen
7.1.Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird
auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann AS&S bis
zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten
Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25, pro Kunden
erheben.
7.2.Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß
Ziffer 5. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
8.Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne
Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B.
wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. AS&S wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9.Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
AS&S kann den
Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde ungeachtet einer Abmahnung von AS&S nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt AS&S, so behält sie
den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den
Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
10.Obliegenheiten des Kunden
10.1.Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung
zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit AS&S wie folgt
konkretisiert
a)Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel
unverzüglich der örtlichen Vertretung von AS&S
(Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b)Über die Person, die Erreichbarkeit und die
Kommunikationsdaten der Vertretung von AS&S wird der
Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen
informiert.
c)Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche
Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende
verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber
AS&S unter der nachstehend angegebenen Anschrift
anzuzeigen.
d)Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die
dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt,
insbesondere die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder
aus anderen Gründen unzumutbar ist.
10.2.Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern
sind nicht befugt und von AS&S nicht bevollmächtigt,
Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen AS&S
anzuerkennen.
10.3.Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen.
Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, AS&S erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn AS&S
oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner
vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen
vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen,
ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von AS&S oder
ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird.
10.4.Weitere Obliegenheiten und Hinweise für den Reisenden:
a)Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind
vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen
ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu
erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung von AS&S anzuzeigen.
b)Reiseunterlagen
Der Kunde hat AS&S zu informieren, wenn er die
erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine)
nicht innerhalb der von AS&S mitgeteilten Frist erhält.
c)Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu
verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten.
Insbesondere hat er AS&S auf die Gefahr eines Schadens
aufmerksam zu machen.
11.Beschränkung der Haftung
11.1.Die vertragliche Haftung von AS&S für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a)soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b)soweit AS&S für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
11.2.Die deliktische Haftung von AS&S für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen
bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3.AS&S haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-
und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und
der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen von AS&S sind. AS&S
haftet jedoch
a)für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten,
b)wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von AS&S
ursächlich geworden ist.
12.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend
zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber
AS&S unter der nachstehend angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die
Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
nach Aushändigung, bei der Fluggesellschaft geltend zu
machen.
12.2.Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f
BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben
zwischen dem Kunden und AS&S Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder AS&S
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1.AS&S wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und
eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2.Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
AS&S schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch
informiert hat.
13.3.AS&S haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass AS&S eigene Pflichten
schuldhaft verletzt hat.
14.Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und AS&S findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis.
15.Gerichtsstand
15.1.Soweit bei Klagen des Kunden gegen AS&S im Ausland
für die Haftung von AS&S dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe
von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
15.2.Der Kunde kann AS&S nur an deren Sitz verklagen.
15.3.Für Klagen von AS&S gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden,
bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von AS&S vereinbart.
15.4.Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a)wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
zwischen dem Kunden und AS&S anzuwenden sind, etwas
anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b)wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde
angehört, für den Kunden günstiger sind als die
nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
RA Noll, Stuttgart, 2004 – 2005, 2006
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